
Your success is our business!
Your success is our business!
Sie möchten gerne eine bestehende Marke kaufen oder ein eingeführtes Geschäft? Sie möchten bereits vorhandene Vertriebsstrukturen übernehmen, Ihre Produktpalette erweitern oder sich fremdes Produktions- bzw. Marktknowhow aneignen? Vielleicht scheuen Sie auch schlicht die Kosten und den Aufwand einer Anlaufphase eines neuen Unternehmens oder Sie möchten einen unliebsamen Konkurrenten übernehmen?
In diesem Fall ist der Kauf eines Unternehmens- oder Unternehmensteils (kurz M&A – merger & acquisition) der richtige Weg für Sie. Wir unterstützen Sie gerne dabei! Dabei liegt der Kern einer jeden erfolgreichen M&A Beratung darin, den Grund für und das angestrebte Ziel des Kaufs zu verstehen, da nur dann die Prioritäten in der Transaktion und in den Verhandlungen richtig gesetzt werden können. Wir konzentrieren uns auf die für Sie wesentlichen Fragen, damit die Transaktion in einem überschaubaren zeitlichen und auch finanziellen Rahmen durchgeführt werden kann.
Zu unseren typischen Tätigkeiten in einer M&A Transaktion gehören:
Im Rahmen des Kaufs- bzw. Verkaufs eines Unternehmens oder auch Teilen hiervon ist auf beiden Seiten in den ver-schiedensten Bereichen mit Vorsicht zu agieren, um Auseinandersetzungen sowohl zwischen den Parteien als auch mit Dritten nach erfolgreicher Übertragung des Unternehmens oder der Unternehmensteile zu vermeiden. Neben den Hauptproblemfeldern eines jeden Unternehmenskaufs rücken jedoch zunehmend auch die früher vernachlässigten oder vermeintlichen Nebengebiete zunehmend in den Fokus, so auch die datenschutzrechtlichen Vorschriften.
So ist es im Rahmen eines Unternehmenskaufs zu einer Übertragung von Kundendaten gekommen. Der Unterneh-menskauf erfolgte dabei – wie so häufig – nicht im Rahmen eines sogenannten Share Deals (bei dem die Unterneh-mensanteile verkauft werden), sondern im Rahmen eines Assets Deals, bei dem lediglich einzelne werthaltige Ver-mögenswerte des Unternehmens an den Käufer übertragen werden. Die verkauften Kundendaten enthielten dabei nicht nur Name und Postanschrift der Kunden sondern – wie inzwischen üblich – die weit wertvolleren Kundeninfor-mationen wie E-Mail Adressen. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sowohl den Verkäufer als auch den Käufer mit einem jeweils fünfstelligen Bußgeld belegt. Zwar ist es sicher kein Zufall, dass diese Pressemit-teilung vom Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht heraus gegeben wurde, dennoch sind die Ausführungen desselben sicher für die Praxis des Unternehmenskaufs unabhängig vom Standort und der Zuständigkeit für das verkaufte Unternehmen bzw. die verkauften Unternehmensteile wesentlich.
Datenschutzrechtlich macht es einen großen Unterschied, ob ein Unternehmenskauf in der Form eines Share oder Asset Deals abgewickelt wird, denn im Falle eines Share Deals ändert sich das Unternehmen für den Kunden nicht, lediglich die Eigentümerschaft über das Unternehmen. Demgegenüber werden bei einem Asset Deal Vermögenswer-te aus dem ursprünglichen Unternehmen herausgelöst und einem neuen, für den Kunden fremden Unternehmen ein-verleibt. Dementsprechend ist eine Übertragung auch von Kundendaten im Falle eines Share Deals problemlos mög-lich (stets vorausgesetzt, dass die Daten auch legal durch das Unternehmen gespeichert wurden), während bei ei-nem Asset Deal mit größerer Umsicht zu verfahren ist.